Präambel
Die gemeinnützige CLAAS Stiftung bestimmt in ihrer Satzung vom 11. Februar 1999, geändert am 6. Mai 2008, als Stiftungszweck die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung, vornehmlich im Bereich der Landtechnik und angrenzenden ingenieurwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen.
Die CLAAS Stiftung ist sowohl operativ als auch fördernd tätig. Als operative Stiftung verfolgen wir die Umsetzung der Stiftungsziele anhand von eigenen Initiativen wie die Vergabe von Stipendien und Auszeichnungen, Durchführung von Veranstaltungen etc. Als fördernde Stiftung ermöglichen wir es Dritten, interessante Forschungsideen, Initiativen und Projekte umzusetzen.
Die Fördermaßnahmen der CLAAS Stiftung erfolgen ausschließlich im Rahmen der Satzungsbestimmungen. Weiterhin hat die CLAAS Stiftung die geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW), sowie Anforderungen der Stiftungsaufsicht zu beachten.
Die CLAAS Stiftung legt bei der Auswahl der Projekte hohen Wert auf die Erfüllung der Satzungsvorgaben, die in den folgenden inhaltlichen und strategischen Förderkriterien konkretisiert werden.
I. Fördergrundsätze
Die CLAAS Stiftung ist eine national als auch international tätige Stiftung.
Die Förderungen unterliegen der zeitnahen Mittelverwendung und sind i.d.R. zeitlich begrenzt also auch projektbezogen. Die CLAAS Stiftung bevorzugt grundsätzlich Anschubfinanzierungen und Projekte mit hohem Innovationsniveau. Die beantragten Forschungsprojekte sollten noch nicht begonnen haben.
II. Förderzielgruppen und Förderbereiche
Die CLAAS Stiftung widmet sich vornehmlich folgenden Zielgruppen:
1. Schülerinnen und Schüler (respektive Schulen) aller Schulformen (Grundschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien)
- MINT (Mathematik – Informatik – Naturwissenschaft – Technik) - Förderung
- Projektanträge von Schulen, die Modellcharakter vorweisen und einen wertvollen Beitrag in der Berufsorientierung und Ausbildung junger Menschen leisten.
2. Studierende
- Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses anhand Vergabe von Stipendien und Projektförderung (z.B. Abschlussarbeiten, Teilnahme an technisch orientierten Wettbewerben etc.)
3. Hochschulen im In- und Ausland
- Teilförderung von nationalen und internationalen Forschungsvorhaben, die durch Studierende als auch Hochschulen an uns herangetragen werden können
- Projektanträge von Schulen und Universitäten, die Modellcharakter vorweisen und einen wertvollen Beitrag in der Ausbildung von jungen Menschen leisten.
4. Andere gemeinnützig anerkannte Einrichtungen.
III. Förderkriterien
Die CLAAS Stiftung widmet sich thematisch Projekten folgender Förderbereiche:
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Agrartechnik, Agrarwissenschaften und angrenzenden Wissenschaftsbereichen, vornehmlich Ingenieurwissenschaften als auch Informatik, so auch wissenschaftliche Abschlussarbeiten wie Bachelor-, Master-, und Doktorarbeiten. Folgende Themenbereiche sind möglich: die Landtechnik, Pflanzliche Erzeugung, Tierische Erzeugung, das landwirtschaftliche Bauwesen, Wirtschaftslehre, Agrarinformatik/Digitalisierung.
Forschungsprojekte im In- und Ausland, die einen inhaltlichen Bezug zur Landwirtschaft haben, gerne auch aus dem Feld nachwachsender Rohstoffe, regenerativer Energien.
Forschungsprojekte, die sich mit Visionen der Landwirtschaft beschäftigen
Bei der Bewertung der Anträge werden Kriterien wie Innovationsfähigkeit, Umsetzbarkeit, Relevanz für die Praxis, Wissenschaftlichkeit, Interdisziplinarität und Kreativität berücksichtigt.
Die CLAAS Stiftung unterstützt Anträge, die strategisch folgende Kriterien erfüllen:
- Langfristige Perspektive: Die CLAAS Stiftung fokussiert sich bei neuen Projekten auf eine langfristige Ausrichtung. Es sollten nicht Einzelmaßnahmen unterstützt werden, sondern vielmehr auf die Nachhaltigkeit von Ideen und Projekten geschaut werden.
- Förderzeitraum: Gute Ideen benötigen in der Umsetzung in der Regel einen längeren Zeitraum, damit diese auch langfristig im System manifestiert werden können. Daher unterstützt die Stiftung auch über längere Zeiträume.
- Qualität: Bei der Auswahl der Projekte werden hohe Maßstäbe angesetzt. Die Antragssteller sollten eine hohe ausgewiesene Expertise in ihrem Forschungsfeld vorweisen.
- Internationalität: Unsere internationalen Aktivitäten konzentrieren sich auf Europa.
Die CLAAS Stiftung unterstützt bevorzugt Forschungsprojekte, die Sachmittel benötigen. Personalkosten werden bestenfalls anteilig übernommen.
VI. Negativliste
Die CLAAS Stiftung unterstützt nicht:
- Übernahme Lebenshaltungskosten von Studierenden z.B. zur Überbrückung vom Bachelor- zum Masterstudium oder vom Masterstudium zur Promotion
- Einzelstipendien außerhalb der von der Stiftung geförderten Stipendienprogramme
- Finanzierung von studentischen Exkursionen
- Reisekosten
- Vollfinanzierung von Personalstellen an Institutionen, bestenfalls anteilig
- Finanzielle Unterstützung von Konferenzen, Tagungen und damit verbundener Literatur
- Kommerziell ausgerichtete Vorhaben von nicht gemeinnützigen Institutionen
- Simulationsspiele für Schüler und Studierende (z.B. Model United Nations)
VII. Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Studierende, Hochschulen und Schulen als auch gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Verbände.
Bei positivem Bescheid zur Förderung eines Projektes freut sich die CLAAS Stiftung über die Nennung als Förderer.
VIII. Antragstellung
Bei der Antragstellung für neu zu fördernde Projekte müssen in der Regel keine Fristen eingehalten werden und die Bewilligungen für Teilförderprojekte erfolgen unterjährig und zeitnah.
Bei längerfristig angelegten Projekten entscheidet das Kuratorium im Rahmen der jährlichen Kuratoriumssitzung im Frühjahr jeden Jahres.
Anträge auf Gewährung von Fördergeldern sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars einschließlich der erforderlichen Unterlagen bei der CLAAS Stiftung einzureichen (http://www.claas-stiftung.de). Sofern keine elektronische Antragstellung möglich ist, können die Unterlagen schriftlicher Ausfertigung eingereicht werden.
Dem Antrag beizufügen sind die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Gegebenenfalls sind die aktuelle Fassung der Satzung, ein Registerauszug und ein Körperschaftsteuerbescheid hinzuzufügen. Die Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.
IX. Auszahlung und Nachweis
Die CLAAS Stiftung entscheidet unabhängig auf Basis der festgelegten Förderkriterien über die Bewilligung und teilt das Ergebnis in schriftlicher Form dem Antragsteller mit. Die bewilligte Förderung wird durch die CLAAS Stiftung nach Kenntnisnahme dieser Förderrichtlinien ausgezahlt. Es muss die rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden, dass die Förderung eine zweckgebundene Verwendung findet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Förderung durch die CLAAS Stiftung ist eine freiwillige Leistung. Es kann kein Rechtsanspruch erhoben werden.
X. Pflichten des Förderungsempfängers
Der Förderungsempfänger ist zur Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises und der Erstellung eines Abschlussberichts verpflichtet.
Zur Auszahlung der Fördermittel ist durch den Antragssteller zudem ein ausgefülltes Zahlungsformular beizufügen, welches dem Förderbescheid beigelegt ist.
Der Förderempfänger möge auf die CLAAS Stiftung als Förderer hinweisen.
XII. Zweckbindung der Mittel
Die bewilligten Mittel sind einzig und allein für den im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Zweck zu verwenden. Finanzielle und inhaltliche Änderungen sind der CLAAS Stiftung umgehend mitzuteilen und bedürfen einer Zustimmung.
Die mit Stiftungsmitteln angeschafften Gegenstände sind sachgemäß zu behandeln und mit einem Hinweis zu versehen, dass sie durch die CLAAS Stiftung finanziert wurden.
XIII. Rücknahme und Rückzahlungspflicht
Die CLAAS Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung der Förderung und der Rückforderung der gezahlten Beträge vor. Dies tritt ein, wenn die Bewilligungsrahmenbedingungen nicht ausreichend beachtet, die Mittel nicht zweckkonform verwendet oder der Mittelverwendungsnachweis nicht eingereicht wird.
Das Widerrufsrecht kommt auch in dem Fall zum Tragen, wenn nicht innerhalb eines Jahres mit der Fördermaßnahme begonnen wurde.
XIV. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Datum vom 01.01.2018 in Kraft.
